Jedes Jahr ist die Nachfrage nach sozial gebundenen Mietwohnungen groß. Das öffentlich geförderte Angebot richtet sich an Wohnungssuchende, die sich auf dem frei finanzierten Wohnungsmarkt schwer tun und auf Unterstützung angewiesen sind. Der Vorteil: Sozialwohnungen werden mit öffentlichen Geldern gefördert. Im Gegenzug verpflichtet sich der Eigentümer, den Wohnraum einkommensschwachen Personen zu einem niedrigen Mietpreis zu vermieten. Doch welche Voraussetzungen muss man für den Bezug einer geförderten Wohnung erfüllen?
Generell gilt: Interessenten benötigen einen so genannten Wohnungsberechtigungsschein. Dieser ist beim Wohnungsamt der entsprechenden Gemeinde erhältlich. Für die Bewilligng darf eine gewisse Einkommensgrenze pro Haushalt nicht überschritten werden. Die erlaubte Einkommensgrenze pro Person pro Jahr variiert dabei von Bundesland zu Bundesland und kann beim zuständigen Wohungsamt erfragt werden.
In Bayern beispielsweise genießen Wohnungssuchende mit einem jährlichen Nettoeinkommen von bis zu 12.000 Euro bei Einzelpersonen und 18.000 Euro bei zwei Personen die großzügigste Förderung. Für jede weitere im Haushalt lebende Person werden zusätzlich 4.100 Euro gewährt, für Kinder noch einmal 500 Euro mehr. Die Höchstbeträge liegen derzeit bei 19.000 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt, bzw. bei 29.000 Euro für ein Ehepaar.
Zusätzlich werden Freibeträge, zum Beispiel für junge Ehepare oder Schwerbehinderte, gewährt. Aufgrund der zahlreichen Sonderbestimmungen ist es zu empfehlen, sich vorab beim zuständigen Amt beraten zu lassen.
Hat man erst einmal einen Wohnungsberechtigungsschein, bleibt jedoch auch bei Sozialwohungen die Wohnungssuche. Und die gestaltet sich wie auf dem freien Markt häufig alles andere als einfach und kann schon einmal längere Zeit in Anspruch nehmen. In manchen Fällen bleibt dann keine andere Lösung, als doch eine höherpreisige Wohnung anzumieten. Eine Alternative ist dann das Wohnungsgeld. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zur Wohnungsmiete, der sich normalerweise nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, dem Einkommen und der gezahlten Miete richtet.
Schlagwörter:gefoerdertes Wohnen, Sozialwohungen, Wohnungsberechtigungsschein
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